Information für Ärzte

Als Ärz­tin bzw. Arzt kön­nen Sie Ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit Hil­fe einer Ärzt­li­chen Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung zu einer von den Kran­ken­kas­sen aner­kann­ten Ernäh­rungs­be­ra­tung wei­ter­ver­wei­sen. Das kas­sen­ärzt­li­che Bud­get wird hier­durch nicht belas­tet, gleich­zei­tig nutzt eine ernäh­rungs­the­ra­peu­ti­sche Bera­tung (§ 43 SGB V) Ihren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten gera­de bei ernäh­rungs­ab­hän­gi­gen Krank­heits­bil­dern – und genau das ist für Ärz­tin­nen und Ärz­te beson­ders wich­tig – der Ver­lauf und die Schwe­re jener Erkran­kun­gen las­sen sich güns­tig beein­flus­sen, es gibt den Betrof­fe­nen Lebens­qua­li­tät.

Info für Ärzte

Auch bei Über­ge­wicht spre­chen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sehr gut auf eine Ernäh­rungs­be­ra­tung an. Der Anteil über­ge­wich­ti­ger Men­schen wird immer grö­ßer, und dies stellt einen eigen­stän­di­gen Risi­ko­fak­tor für eine Viel­zahl chro­ni­scher Erkran­kun­gen dar.

Im Regel­fall sind Ärz­tin­nen und Ärz­te die ers­te Anlauf­sta­ti­on beim Vor­lie­gen einer Erkran­kung. Geben Sie Ihren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten die Infor­ma­ti­on, dass sie eine zer­ti­fi­zier­te Ernäh­rungs­be­ra­tung in Anspruch neh­men kön­nen und dass die­se von den Kran­ken­kas­sen bezu­schusst wer­den kann.

Als behan­deln­de Ärz­tin bzw. behan­deln­der Arzt kön­nen Sie Ihren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auch eine Ernäh­rungs­be­ra­tung zu prä­ven­ti­ven Zwe­cken emp­feh­len (§ 20 Abs. 5 SGB V). Hier­zu stel­len Sie das For­mu­lar 36 unter Emp­feh­lung einer Ernäh­rungs­be­ra­tung aus. Hier kann es bei­spiels­wei­se um Gewichts­re­duk­ti­on, Sport­er­näh­rung oder eine Ernäh­rungs­be­ra­tung vor, wäh­rend und nach der Schwan­ger­schaft gehen.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur ernäh­rungs­the­ra­peu­ti­schen Bera­tung sowie zur prä­ven­ti­ven Ernäh­rungs­be­ra­tung bie­tet Ihnen die Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung.

Sie sind Haus­ärz­tin bzw. Haus­arzt oder in einer der fol­gen­den Fach­rich­tun­gen tätig?

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Ger­ne arbei­te ich mit Ihnen zum Wohl Ihrer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten zusam­men! Als zer­ti­fi­zier­ter Ernäh­rungs­be­ra­ter bin ich von den Kran­ken­kas­sen aner­kannt. Das Ein­zugs­ge­biet für mei­ne Ernäh­rungs­be­ra­tung im Online- sowie Prä­senz-For­mat ist der Vor­der­tau­nus sowie der Groß­raum Frankfurt.

Ernährungsberatung nahe Frankfurt und online