Trägt die Krankenkasse die Kosten einer professionellen Ernährungsberatung?

Eine qua­li­fi­zier­te und pro­fes­sio­nel­le Ernäh­rungs­be­ra­tung kann von Ihrer Kran­ken­kas­se bezu­schusst wer­den, wenn bestimm­te for­ma­le Bedin­gun­gen erfüllt sind. Dies ist für mei­ne ernäh­rungs­the­ra­peu­ti­sche Bera­tung nach § 43 SGB V gege­ben. Da es sich bei der Ernäh­rungs­be­ra­tung nicht um eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kas­sen­leis­tung han­delt, wird sie von deren Sei­te meist nicht voll­stän­dig bezahlt. In der Regel erfolgt eine teil­wei­se Über­nah­me der Kos­ten, wobei nicht jede Kran­ken­kas­se den­sel­ben Betrag erstattet.

Trotz­dem lohnt sich die­se Inves­ti­ti­on in Ihre Gesun­heit! Ich bie­te Ernäh­rungs­be­ra­tung im Groß­raum Frank­furt sowie im Vor­der­tau­nus im Online-For­mat an, auf Wunsch ist jedoch auch eine Bera­tung im klas­si­schen Prä­senz-For­mat vor Ort mög­lich. Spre­chen Sie mich ger­ne dar­auf an!

Bedingungen der Bezuschussung einer Ernährungsberatung durch die Krankenkasse

  1. Der Ernäh­rungs­be­ra­ter weist einen aner­kann­ten Hoch­schul­ab­schluss oder eine Aus­bil­dung zum Diät­as­sis­ten­ten vor.
  2. Der Ernäh­rungs­be­ra­ter ver­fügt über ein gül­ti­ges aner­kann­tes Zer­ti­fi­kat (DGE, VDOe, VFED, QUE­THEB, UGB oder VDD). 
Ernährungsberatung Krankenkasse Kosten

Die Erfül­lung die­ser Vor­aus­set­zun­gen ist wesent­li­cher Bestand­teil der Qua­li­täts­si­che­rung in der Ernäh­rungs­be­ra­tung bzw. ‑the­ra­pie. Als Absol­vent eines aner­kann­ten ernäh­rungs­wis­sen­schaft­li­chen Hoch­schul­stu­di­ums sowie als zer­ti­fi­zier­ter Ernährungsberater/DGE bin ich von den Kran­ken­kas­sen anerkannt. 

Somit bie­te ich Ihnen eine pro­fes­sio­nel­le Ernäh­rungs­be­ra­tung an, die den gefor­der­ten Qua­li­täts­stan­dards genügt. Dies bie­tet Ihnen auch im Sin­ne des Ver­brau­cher­schut­zes die nöti­ge Sicherheit.

Bestätigung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin

Neben den o. g. for­ma­len Bedin­gun­gen ist für eine (Teil-) Erstat­tung der Kos­ten bzgl. der Ernäh­rungs­be­ra­tung durch Ihre Kran­ken­kas­se ent­schei­dend, dass Sie von Ihrem behan­deln­den Arzt oder Ihrer behan­deln­den Ärz­tin wei­ter­ver­wie­sen wer­den. Dies geschieht mit Hil­fe der Ärzt­li­chen Not­wen­dig­keits­be­schei­ni­gung. Spre­chen Sie Ihren Arzt oder ihre Ärt­zin dar­auf an. Für die ärzt­li­che Sei­te ist die Beschei­ni­gung bud­get­neu­tral, d. h. das kas­sen­ärzt­li­che Bud­get wird hier­durch nicht bean­sprucht. Über­wei­sen­de Ärz­tin­nen und Ärz­te gehö­ren neben Ihrem Haus­arzt bzw. Ihrer Haus­ärz­tin u. a. fol­gen­den Fach­rich­tun­gen an: Inne­re Medi­zin, Gas­tro­en­te­ro­lo­gie, All­ge­mein­me­di­zin, Dia­be­to­lo­gie, Kar­dio­lo­gie, Päd­ia­trie, Ortho­pä­die, Gynä­ko­lo­gie, Rheu­ma­to­lo­gie, Endo­kri­no­lo­gie, Dermatologie.

Die Kos­ten einer pro­fes­sio­nel­len Ernäh­rungs­be­ra­tung trägt die Kran­ken­kas­se in der Regel antei­lig – spre­chen Sie Ihre Kran­ken­kas­se dar­auf an. Bei Bedarf erhal­ten Sie vor­ab von mir einen Kostenvoranschlag.

Die Krankenkasse gewährt im Regelfall eine teilweise Kostenübernahme bei einer professionellen Ernährungsberatung

Wenn Sie Fra­gen zur Kos­ten­er­stat­tung haben, klä­ren wir die­se ger­ne in einem kur­zen unver­bind­li­chen Telefonat.

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