Eine qualifizierte und professionelle Ernährungsberatung kann von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden, wenn bestimmte formale Bedingungen erfüllt sind. Dies ist für meine ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V gegeben. Da es sich bei der Ernährungsberatung nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Kassenleistung handelt, wird sie von deren Seite meist nicht vollständig bezahlt. In der Regel erfolgt eine teilweise Übernahme der Kosten, wobei nicht jede Krankenkasse denselben Betrag erstattet.
Trotzdem lohnt sich diese Investition in Ihre Gesunheit! Ich biete Ernährungsberatung im Großraum Frankfurt sowie im Vordertaunus im Online-Format an, auf Wunsch ist jedoch auch eine Beratung im klassischen Präsenz-Format vor Ort möglich. Sprechen Sie mich gerne darauf an!
Bedingungen der Bezuschussung einer Ernährungsberatung durch die Krankenkasse
- Der Ernährungsberater weist einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine Ausbildung zum Diätassistenten vor.
- Der Ernährungsberater verfügt über ein gültiges anerkanntes Zertifikat (DGE, VDOe, VFED, QUETHEB, UGB oder VDD).
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung bzw. ‑therapie. Als Absolvent eines anerkannten ernährungswissenschaftlichen Hochschulstudiums sowie als zertifizierter Ernährungsberater/DGE bin ich von den Krankenkassen anerkannt.
Somit biete ich Ihnen eine professionelle Ernährungsberatung an, die den geforderten Qualitätsstandards genügt. Dies bietet Ihnen auch im Sinne des Verbraucherschutzes die nötige Sicherheit.
Bestätigung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin
Neben den o. g. formalen Bedingungen ist für eine (Teil-) Erstattung der Kosten bzgl. der Ernährungsberatung durch Ihre Krankenkasse entscheidend, dass Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin weiterverwiesen werden. Dies geschieht mit Hilfe der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Sprechen Sie Ihren Arzt oder ihre Ärtzin darauf an. Für die ärztliche Seite ist die Bescheinigung budgetneutral, d. h. das kassenärztliche Budget wird hierdurch nicht beansprucht. Überweisende Ärztinnen und Ärzte gehören neben Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin u. a. folgenden Fachrichtungen an: Innere Medizin, Gastroenterologie, Allgemeinmedizin, Diabetologie, Kardiologie, Pädiatrie, Orthopädie, Gynäkologie, Rheumatologie, Endokrinologie, Dermatologie.
Die Kosten einer professionellen Ernährungsberatung trägt die Krankenkasse in der Regel anteilig – sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an. Bei Bedarf erhalten Sie vorab von mir einen Kostenvoranschlag.
Die Krankenkasse gewährt im Regelfall eine teilweise Kostenübernahme bei einer professionellen Ernährungsberatung
Wenn Sie Fragen zur Kostenerstattung haben, klären wir diese gerne in einem kurzen unverbindlichen Telefonat.